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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (IPGL)

Präambel

Die Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH (IPGL) ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach. Als kommunaler Dienstleister plant, steuert und realisiert die IPGL zukunftsweisende Projekte in den Bereichen nachhaltige Mobilität, Klimaneutralität, Stadtentwicklung und digitale Infrastruktur im Auftrag der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Beratungs-, Planungs- und Projektleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen, die zwischen der IPGL und ihren Vertragspartnern (Auftraggebern, Partnern, Dienstleistern) geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die IPGL ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang & Vertragsgegenstand

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, der Projektbeschreibung oder der Auftragsbestätigung der IPGL.

(2) Die IPGL erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der im kommunalen Bereich gebotenen Sorgfalt. Soweit Leistungsänderungen während des Projektverlaufs erforderlich werden, stimmen die Parteien diese einvernehmlich ab.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner unterstützt die IPGL bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in angemessenem Umfang. Er stellt der IPGL zeitnah alle für die Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die durch verspätete Zuarbeit des Vertragspartners entstehen, gehen nicht zu Lasten der IPGL und verlängern vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Preisen und Stundensätzen. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen der IPGL sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

(1) Die IPGL haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die IPGL nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder darauf basierenden Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bergisch Gladbach.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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Infrastruktur- und Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH. Als 100-prozentige Tochter der Stadt Bergisch Gladbach gestalten wir die nachhaltige und klimaneutrale Zukunft unserer Stadt.

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